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Auch 2013 wird das so genannten Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien vom Bundesumweltministerium mit neuen Förderkonditionen weiter fortgesetzt. In Verbindung mit einer Heizungsmodernisierung im Wohngebäudebestand wird der Einsatz von Solarthemieanlagen, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert. Voraussetzung ist, dass für das Gebäude vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt, und vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde.

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die
aktuelle VdZ-Infobroschüre Nr. 12 (Stand August 2012),
die Sie hier kostenfrei herunterladen können.

Solarkollektoranlagen
Die Basisförderung für Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung beträgt 90 Euro/m² ab dem 01. Januar 2012.
Kesseltauschbonus
Auch der Kesseltauschbonus wird 2013 weiter fortgeführt. Einen Bonus von 500 Euro erhält man, wenn ein alter Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen neuen effizienten Brennwertkessel ausgetauscht wird.
Kombinationsbonus
Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 500 Euro.


Biomasseanlagen
Die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wird 2013 weiter fortgesetzt. Es können nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel gefördert werden. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³ eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
Die bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Wärmepumpen
Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist die Wärmeleistung der Wärmepumpe und nicht wie bisher die Wohnfläche bzw. Nutzfläche. Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt bei mindestens 900 Euro (Luft/Wasser-Wärmepumpe) bis hin zu 11.400 Euro (Wasser/Wasser-Wärmepumpe, Sole/Wasser-Wärmepumpe).

Es können nur effiziente Anlagen gefördert werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind.
Antragsformulare stehen auf der BAFA-Seite als Download für den Postweg zur Verfügung. Anträge auf Förderung einer Solarkollektoranlage können auch online gestellt werden.
Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Eine Ausnahme gilt für die Innovationsförderung – Erstinstallation von großen Solarkollektoranlagen und Innovationsförderung für Biomasseanlagen – hier müssen die Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme den Antrag stellen.

BAFA Förderampel
In den Jahren 2009 bis 2012 wird die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme bedarfsgerecht mit bis zu 500 Millionen Euro jährlich gefördert (§ 13 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Ein Großteil hiervon ist für das Marktanreizprogramm vorgesehen. Den aktuellen Stand des noch verfügbaren Förderbudgets für das laufende Jahr erfahren Sie auf der "BAFAFörderampel".
Wo gibt es weitere Informationen und Antragsformulare?
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Str. 29 - 35, 65760 Eschborn, Internet: www.bafa.de.
Unter der Service-Nummer 06196 908-625 (Tarif aus dem Fest- oder Mobilnetz) werden Fragen zum Marktanreizprogramm beantwortet und weitergehende Informationen erteilt. Die Anträge können per Post oder telefonisch bestellt sowie aus dem Internet geladen werden.